Die neue elektronische Steuerbilanz - E-Bilanz-
Für nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Wirtschaftsjahre sollte nach den Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Steuerbürokratieabbaugesetz die Pflicht bestehen, eine elektronische Bilanz sowie eine elektronische Gewinn- und Verlustrechnung (§ 5 b Absatz 1 EStG) zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln.Für diese Veranstaltung steht ein Skriptum in PDF-Format zur Verfügung,
welches gegen eine Schutzgebühr heruntergeladen werden kann.
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Mitgliedern des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. wird ein Rabatt von 50% auf den Skriptpreis gewährt.


