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Aktuelle Bilanzierungsfragen 2010

Die Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 wird für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe eine doppelte Herausforderung darstellen.

Zum einen ist die neue Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater erstmals verpflichtend anzuwenden und zum anderen ist spätestens bei nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahren der Übergang auf das BilMoG vorzunehmen.

Beide Themen stehen deshalb im Mittelpunkt des Seminares. Dabei wird besonderer Wert auf die praktische Umsetzung gestellt: die Änderungen werden anhand von Fallbeispielen erläutert.

Zum Bilanzsteuerrecht wird ferner über die Neuordnung der Maßgeblichkeit durch das BMF-Schreiben vom 12.03.2010, aktuelle Rechtsprechung sowie Neues zum Investitionsabzugsbetrag referiert.
 
Kosten: 200,00 Euro
 
Termine:

Best Western Hotel Oldentruper Hof, Bielefeld
14.09.2010   09:30 - 17:00 UhrAnmelden
Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald

Westfalenhalle, Dortmund
07.10.2010   09:30 - 17:00 UhrAnmelden
Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald

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Gliederung
1. Neue Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen durch
Steuerberater


1.1 Notwendigkeit zur Änderung der Verlautbarung der
Bundessteuerberaterkammer

1.2 Auftragsabgrenzung und Auftragsarten

1.3 Auftragsdurchführung

1.4 Bescheinigung

1.5 Erstellungsbericht

1.6 Handlungsbedarf bei der Umsetzung in der Praxis



2. Praxisfragen beim Übergang auf das BilMoG mit Fallbeispielen


2.1 Ausstehende Einlagen

2.2 Immaterielle Anlagenwerte

2.3 Geschäfts- oder Firmenwert

2.4 Sachanlagevermögen

2.5 Eigene Anteile

2.6 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

2.7 Fertigerzeugnisse

2.8 Sonderposten mit Rücklageanteil

2.9 Allgemeine Aufwandsrückstellung

2.10 Sonstige Rückstellungen

2.11 Latente Steuern und steuerliche Verlustvorträge



3. Aktuelles Bilanzsteuerrecht


3.1 Neuordnung der Maßgeblichkeit durch BMF-Schreiben vom 12.03.2010

3.2 Neues zum Investitionsabzugsbetrag



4. Neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zum
Bilanzsteuerrecht


 

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