NWB Steuern und Studium

Unternehmensbewertung bei mittelständischen Unternehmen in der Praxis unter besonderer Berücksichtigung der ErbschaftsteuerreformDieses Seminar wird angeboten & veranstaltet von: Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V.

Seit dem 1.1.2009 ist das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Kraft. Nach den §§ 11, 109 des Gesetztes sind Anteile an Kapital- und Personengesellschaften mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sofern sich dieser nicht aus aktuellen Verkäufen oder Börsenkursen ableiten lässt (und dies dürfte im Mittelstand der Regelfall sein), ist der gemeine Wert gemäß § 11 BewG „unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Gesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln“.
Gemäß § 199 BewG „kann dabei das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 200) angewendet werden, wenn dies nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.“
Der Steuerpflichtige ist damit an eine bestimmte Bewertungsmethode, insbesondere an das von der Finanzverwaltung favorisierte vereinfachte Ertragswertverfahren, nicht gebunden. Der Gesetzgeber hat im letzten Moment des Gesetzgebungsverfahrens eine Bewertung nach IDW S 1 als gleichwertige Alternative anerkannt.
Erste Untersuchungen zeigen, dass sich nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung im Vergleich zu einer Bewertung nach dem IDW S 1 in Einzelfällen stark überhöhte Unternehmenswerte ergeben. Die Steuerpflichtigen bzw. deren Berater sind also zur Vermeidung überhöhter Steuerzahlungen gefordert, eine Abschätzung über mögliche Wertabweichungen abzugeben und eine Bewertung nach dem IDW S 1 vorzulegen.
In dem Seminar wird der Referent die Vorgehensweise zur Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem IDW S 1 darstellen. Dabei wird der Schwerpunkt auf das Vorgehen bei kleinen und mittleren Unternehmen gelegt.
 
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Gliederung
I. Unternehmensbewertung und Erbschaftsteuer:
Überblick / Die Hierachie der anzuwendenden Verfahren nach § 11 BewG


II. Das Bewertungsverfahren nach IDW S 1 als gleichwertige Alternative bei mittelständischen Unternehmen

1. Auftragsannahme / Durchführungsplanung

2. Vergangenheitsanalyse

3. Prognose finanzieller Überschüsse:
Die integrierte Bilanz-GuV- und Finanzplanung

4. Kapitalisierungszins:
Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor, Wachstumsabschlag,
Sonderfaktoren

5. Ergänzende Punkte:
Thesaurierungsannahmen, Berücksichtigung persönlicher Steuern, nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Liquidationswert als Wertuntergrenze

6. Besonderheiten bei kleinen und mittleren Unternehmen:
Unternehmerlohn, Kleinbetriebe, fehlende Planungsrechnung,
ertragsschwache Unternehmen

7. Abgleich mit Martbewertung

8. Das Bewertungsgutachten


III. Zusammenfassung

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Dieses Seminar wird angeboten & veranstaltet von: Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V.




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